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Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche).

Die Überbrückungshilfe III beinhaltet auch die Förderung von Luftreinigern.

Tagesaktuelle Informationen gibt es auf der offiziellen Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

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